Die Stadt Wendlingen stellt über die Schulen aus dem „Sofortausstattungsprogramm“ des Bundes Leihgeräte zur Verfügung.
Die Geräte werden regulär im Netzwerk verwendet und zunächst für Phasen des Fernlernunterrichts ausgeliehen. Sie sind jeweils zum Ende
des Schuljahres in ordnungsgemäßem Zustand wieder zurückzugeben.
Sie können hier die Muster für Leihvertrag und Nutzungsordnung einsehen bzw. herunterladen.
Leihvertrag
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Nutzungsordnung
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