Glückwunsch: die restlichen Eltern der Klasse setzen viel Vertrauen in Sie und haben Sie als deren Vertreter gewählt. Und jetzt?
Hier einfach mal in Kürze was zwingend von einem Elternvertreter erwartet wird:
- pro Halbjahr findet eine Klassenpflegschaft statt. Sie als Vertreter laden in Abstimmung mit dem Klassenlehrer zu dieser Sitzung ein und leiten diese. Über die Termine der Klassenpflegschaften werden Sie im Vorfeld durch die Schulleitung oder den Vorsitzenden des Elternbeirats informiert.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die Einladungsfrist einzuhalten.
2022 wurde eine Mustereinladung über die Schulleitung und die Klassenleitungen an die Elternvertreterinnen und Elternvertreter gegeben. Wenn nicht gerade größere Aktionen wie z.B. Schullandheim anstehen, liegt der Fokus sicherlich auf dem Entwicklungsstand der Klasse. - Des Weiteren findet pro Halbjahr eine Elternbeiratssitzung statt, also die Versammlung aller gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertreter.
Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zu aktuellen Themen an der Schule direkt von der Schulleitung. Außerdem wählen Sie in diesem Gremium Ihren Vorsitz und den Stellvertreter.
Ferner werden hier weitere Ausschüsse wie der Finanzausschuss, sowie der Verkehrsausschuss und die Teilnehmer der Schulkonferenz gewählt.
Das waren wie gesagt die beiden Pflichttermine die in jedem Schuljahr anstehen. Bei der Kür sind Ihrer Phantasie und Ihrem persönlichem Engagement natürlich keine Grenzen gesetzt.
Wie im Grußwort bereits geschrieben würde sich die Schulgemeinschaft freuen, wenn Sie sich mit Ihrem Wissen und Können an am RBG engagieren. Möglichkeiten gibt es immer mehr als genug.
Da man heute eigentlich nicht mehr darum herumkommt noch ein Wort zum Datenschutz. Es bietet sich natürlich an einen Klassenverteiler zu erstellen über den Sie die Eltern einfach per Email erreichen können. Bitte fragen Sie jedoch unbedingt vorab alle Eltern um deren Einverständnis und versenden Sie Emails lieber mit den Emailadressen in BCC.