Anmeldung

Anmeldung der Viertklässler am RBG

Liebe Eltern unserer zukünftigen Fünftklässler!

Der Zeitraum für die verbindliche Anmeldung am Robert-Bosch-Gymnasium ist vom 10. bis zum 13. März 2025.

Die Anmeldezeiten sind:

·       Montag, 10. März 2025             7.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr

·       Dienstag, 11. März 2025            8.00 – 13.00 Uhr 

·       Mittwoch, 12. März 2025         7.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr

·       Donnerstag, 13. März 2025     8.00 – 12.00 Uhr 

 

Vereinbaren Sie bitte über anmeldung@rbg-wendlingen.de oder telefonisch bis zum 28.02.2025 einen Termin für die Anmeldung. Dann entstehen auch keine unangenehmen Wartezeiten.

Sie können ihr Kind über ein Online-Formular von zu Hause aus für die Aufnahme am Robert-Bosch-Gymnasium vormerken.

Die Online-Vormerkung steht Ihnen ab Sonntag 23. Februar  bis einschließlich Sonntag 9. März 23:59 Uhr zur Verfügung.

Die Online-Vormerkung ersetzt nicht die persönliche Anmeldung!

Bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen zur Anmeldung mit:

  • Grundschulempfehlung (Blatt 2 und Blatt 3) im Original in Papierform und, falls die Grundschulempfehlung nicht Gymnasium war, das Ergebnis des Potenzialtests.
  • Das Online-Formular steht Ihnen nicht mehr zur Verfügung. Sie müssen das Anmeldeformular vor Ort ausfüllen/ausgefüllt mitbringen. 
  • Bei Nutzung des Online-Formulars: „Kennung“ (das ist eine mehrstellige Nummer neben einem Barcode, die nach Eingabe der erforderlichen Daten angezeigt wird), bitte Unterschrift nicht vergessen.
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes oder Pass
  • Impfpass oder Nachweis der Masernimpfung nach §20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Wir übernehmen Ihre Daten direkt aus der Online-Datenbank und ergänzen sie durch schulspezifische Angaben. Das beschleunigt das Verfahren und bringt Ihnen und auch uns eine enorme Erleichterung.

Selbstverständlich ist die Teilnahme an diesem Verfahren freiwillig und hat keinerlei Einfluss auf eine spätere Aufnahmeentscheidung!

Die Schülerinnen und Schüler kommen nach Möglichkeit mit den bisherigen Klassenkameradinnen und -kameraden in eine Klasse; falls dies nicht gewünscht wird, vermerken Sie das bitte!

Bei Eltern, die für ihr Kind das gemeinsame Sorgerecht haben, jedoch getrennt leben, ist die Unterschrift beider Elternteile bzw. eine entsprechende Einverständniserklärung erforderlich. Sollte kein entsprechender Nachweis vorliegen, ist keine Anmeldung möglich. Falls ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, muss ein schriftlicher Nachweis vorgelegt werden.

Eine endgültige Aufnahme kann erst nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens erfolgen. Der Zeitpunkt wird noch bekanntgegeben.