Anmeldung

Anmeldung der Viertklässler am RBG

Liebe Eltern unserer zukünftigen Fünftklässler!

Der Zeitraum für die verbindliche Anmeldung am Robert-Bosch-Gymnasium ist vom 6. bis zum 9. März 2023.

Die Anmeldezeiten sind:

·       Montag 6. März 2023                 8.00 – 13.00 Uhr

·       Dienstag 7. März 2023               7.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr

·       Mittwoch, 8. März 2023            8.00 – 13.00 Uhr 

·       Donnerstag 9. März 2023         7.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr

Vereinbaren Sie bitte über anmeldung@rbg-wendlingen.de oder telefonisch einen Termin für die Anmeldung. Dann entstehen auch keine unangenehmen Wartezeiten.

Bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen zur Anmeldung mit:

  • Grundschulempfehlung (Blatt 3 und 4) im Original in Papierform
  • Entweder nutzen Sie den Link zum  Online-Formular (erst wieder 2024)  oder Sie müssen das Anmeldeformular vor Ort ausfüllen/ausgefüllt mitbringen.
  • Bei Nutzung des Online-Formulars: „Kennung“ (das ist eine mehrstellige Nummer neben einem Barcode), die nach Eingabe der erforderlichen Daten angezeigt wird (wird erst Ende Februar nutzbar sein).
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes oder Pass
  • Impfpass oder Nachweis der Masernimpfung nach §20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Wir übernehmen Ihre Daten direkt aus der Online-Datenbank und ergänzen sie durch schulspezifische Angaben. Das beschleunigt das Verfahren und bringt Ihnen und auch uns eine enorme Erleichterung.

Selbstverständlich ist die Teilnahme an diesem Verfahren freiwillig und hat keinerlei Einfluss auf eine spätere Aufnahmeentscheidung!

Falls die Grundschulempfehlung keine Gymnasialempfehlung enthält, vereinbaren Sie bitte über das Sekretariat (07024/9200210) ein Beratungsgespräch. Terminvereinbarungen können ab dem 15.2.2023 entweder telefonisch oder über anmeldung@rbg-wendlingen.de getroffen werden.

Die Schülerinnen und Schüler kommen nach Möglichkeit mit den bisherigen Klassenkameradinnen und -kameraden in eine Klasse; falls dies nicht gewünscht wird, vermerken Sie das bitte!

Bei Eltern, die für ihr Kind das gemeinsame Sorgerecht haben, jedoch getrennt leben, ist die Unterschrift beider Elternteile bzw. eine entsprechende Einverständniserklärung erforderlich. Sollte kein entsprechender Nachweis vorliegen, ist keine Anmeldung möglich. Falls ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, muss ein schriftlicher Nachweis vorgelegt werden.

Eine endgültige Aufnahme kann erst nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens erfolgen. Der Zeitpunkt wird noch bekanntgegeben.